Externe Praktika: Richtlinien
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Die Firma muß zu Beginn der Arbeit bestätigen, daß Sie die Arbeit
mit einem Aufwand von ca. 150 h durchführen, diese von Ihnen
selbständig durchgeführt wird und Sie von einem Mitarbeiter mit
einem akademischen Grad betreut werden. Zur Beurteilung der Arbeit muß
eine Bestätigung der Firma vorliegen, daß sie mit der geleisteten
Arbeit zufrieden ist.
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Thema und Inhalt müssen vor Beginn des Praktikums zwischen dem
betreuenden Assistenten, dem Firmenbetreuer und dem Praktikanten
vereinbart werden. (Abgabe einer ca. 5-seitigen Projektbeschreibung).
Es gibt keine Anrechnung im Nachhinein. Der Inhalt muß einen Bezug zum
Arbeitsgebiet der Abteilung haben. Die Arbeit muß in sich
abgeschlossen sein oder eine klare Abgrenzung zur Arbeit anderer
Mitarbeiter muß vorhanden sein.
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Der/die Studierende muß schriftlich bestätigen, daß diese Arbeit
nicht bereits woanders fürs Studium (SE, Praktikum an einem anderen
Institut) verwendet wurde, und daß es sich um eine eigenständige
Arbeit handelt.
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Projektmeilensteine müssen laufend vorgelegt werden
(z.B. Pflichtenheft, Grob- Feinentwurf, EER, Relationenmodell in 3NF,
Projektdokumentation, Testplan und Testbericht).
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Benutzerhandbuch und Source müssen bei der Beurteilung vorgelegt
werden. Wenn die Source aus ``Betriebsgeheimnisgründen'' nicht
überlassen werden kann, muß sie zumindest einmal als Ausdruck
mitgebracht werden und kann wieder mitgenommen werden.